Eignungsgutachten für Klinische Psychologen
Eignungsgutachten gemäß § 9 PG
Gemäß dem neuen Psychologengesetzt (2013) nach §9 darf die postgraduelle Ausbildung in Klinischer Psychologie oder Gesundheitspsychologie nur beginnen wer „die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen Gutachtens (..)“ der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen hat.
Im Rahmen eines Explorationsgespräches werden für die Ausübung des Berufs wesentliche Aspekte bzw. Persönlichkeitsmerkmale erhoben und anschließend eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt.
Ihr Gutachten wird innerhalb von 2 Wochen und nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Gesundheit sowie den Ausbildungseinrichtungen erstellt.
Die Kosten für das klinisch-psychologische Eignungsgutachten sind privat zu bezahlen und als Werbungskosten/ Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.